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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Hotel & Steakhouse Gutshof Herborn GmbH & Co. KG

Stand 2019-12-03 Hotel & Steakhouse Gutshof Herborn GmbH & Co. KG

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche - auch zukünftige - Verträge mit uns über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie für alle unsere damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (Arrangements).

2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern solche vorhanden sind, wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer und/oder Räume durch den Kunden gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

1. In jedem Fall kommt ein Vertrag mit uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung an den Kunden über den Vertragsschluss zustande.

 

2. Vertragspartner sind der Kunde und wir. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§ 3 Hotelzimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer.

 

2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Ausnahmen hiervon bilden garantierte Buchungen, bei denen uns eine gültige Kreditkarte des Gastes vorliegt, alternativ eine definitive Kostenübernahmeerklärung der Auftrag gebenden Firma.

 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Hotelzimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können wir für die zusätzliche Nutzung des Hotelzimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, für eine Nutzung auch noch nach 18.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behalten wir uns vor. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

§ 4 Stornierungen von Hotelzimmerbuchungen für Seminare und Gruppenreisen

1. Sofern zwischen dem Kunden und uns schriftlich eine Frist vereinbart wurde, innerhalb der er seine Hotelzimmerbuchungen kostenfrei stornieren kann, ist der Kunde berechtigt, bis zum Ablauf der vereinbarten Frist durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten, ohne dass wir gegen ihn Zahlungsund/oder Schadensersatzansprüche geltend machen können.

 

2. Bei Abbestellung von verbindlichen Reservierungen werden dem Kunden von uns folgende Beträge in Rechnung gestellt:

a) bis 60 Kalendertage vor Ankunft: kostenfreie Stornierung

b) von 59 bis 30 Kalendertage vor Ankunft: 20 % des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet

c) von 29 bis 14 Kalendertage vor Ankunft: 40 % des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet

d) von 13 bis 1 Kalendertag vor Ankunft (bei Eingang der Stornierung bis 18.00 Uhr am Vortag der Anreise) 60 % des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet

e) am Anreisetag: 80 % des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet.

 

3. Wir bemühen uns, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmern haben wir uns die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen zu lassen.

 

4. Für individuelle Bucher gelten folgende Bedingungen bei Abbestellung verbindlicher Reservierungen:

a) bis 1 Kalendertag vor Ankunft (bei Eingang der Stornierung bis 18.00 Uhr am Vortag der Anreise) kostenfreie Stornierung

b) ab 18.00 Uhr am Vortag der Anreise sowie am Anreisetag: 80 % des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet

 

§ 5 Veranstaltungen

1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen.

 

2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.

 

3. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Wir werden vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.

 

4. Der Kunde haftet für alle Schäden an unserem Gebäude und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

5. Wir können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

§ 6 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit wir für den Kunden auf dessen schriftliche Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung unseres Stromnetzes bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an unseren technischen Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten erfassen wir pauschal und berechnen sie gegenüber dem Kunden.

 

3. Der Kunde ist mit unserer Zustimmung berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür können wir eine Anschlussgebühr verlangen.

 

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete hierfür von uns vorgehaltene kostenpflichtige Anlagen ungenutzt, können wir dafür eine Ausfallvergütung berechnen.

 

5. Störungen an den von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit wir diese Störungen nicht zu vertreten haben.

 

§ 7 Stornierungen bzw. Änderungen der Teilnehmerzahl von Veranstaltungen

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl von Veranstaltungen um mehr als 5% muss uns spätestens 4 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.

 

2. Eine Reduzierung der Veranstaltungsteilnehmerzahl bis maximal 5% wird von uns bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer bis maximal 10% wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% des vereinbarten Preises zugrunde gelegt. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nach unten sind wir berechtigt, die vereinbarten Preis neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zumutbar ist.

 

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

4. War zum Zeitpunkt der Mitteilung der Änderung der Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung noch kein SpeisenArrangement festgelegt, so wird für die Berechnung des in Abzug zu bringenden Betrages die für den vorgesehenen Zeitpunkt günstigste Pauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots nach folgender Formel zugrunde gelegt: Menü-/Buffetpreis pro Person x Personenzahl. Etwaige ersparte Aufwendungen unsererseits sind mit der vorstehenden Regelung abgegolten.

 

5. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so behalten wir uns folgende Ansprüche entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage vor:

- Absage zwischen 90 und 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete nur, sofern wir keine anderweitige Vermietung vornehmen können.

- Absage zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete in jedem Fall.

- Absage zwischen 15 und 3 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 33% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung.

- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 66% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung.

- weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

 

§ 8 Preise

1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Diese schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich unser für die im konkreten Fall in Rede stehenden Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.

 

3. Verschieben sich ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung und ohne unser Verschulden die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten einer Veranstaltung, so können wir die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei unseren übrigen Kunden zu berechnen.

 

2. Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bei Vertragsschluss zu erlangen. Kommt der Kunde mit einer Vorauszahlung in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 10 Rücktrittsrecht der Gasthausbrauerei Gutshof GmbH & Co. KG

1. Wenn für den Kunden schriftlich das Recht zur kostenlosen Stornierung gebuchter Hotelzimmer innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, sind wir in diesem Zeitraum unserseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer Kunden nach den reservierten Hotelzimmern vorliegen und der Kunde auf unsere Rückfrage keine feste Buchung für diesen Zeitraum vornimmt.

 

2. Ferner sind wir insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: - die Räumlichkeiten berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit uns – von bestimmten Veranstaltern, insbesondere der UEFA oder der FIFA, zu Zeiten in Anspruch genommen werden, die mit der geplanten Inanspruchnahme durch den Kunden zeitlich ganz oder teilweise kollidieren, - höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, - Hotelzimmer/Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden, - eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die Nutzung der Hotelzimmer zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt, - Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, in unserem Hause verzehrt werden, - wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

3. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.

 

4. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

§ 11 Haftung des Gasthausbrauerei Gutshof GmbH & Co. KG

1. Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann.

 

2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir für jegliche Form der Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

3. Für eingebrachte Sachen im Hotelzimmer haften wir dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 702 BGB). Geld und Wertgegenstände können im hoteleigenen oder, sofern vorhanden, im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde uns nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige macht (§ 703 BGB).

 

4. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei einer von uns zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

5. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 12 Datenverarbeitung und Datenschutz Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt unser Kunde daher ausdrücklich ein.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.

 

2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Herborn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde die Voraussetzungen des

§ 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

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